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Schätzung wegen nicht verbuchter, betrieblich veranlasster Bareinkäufe |
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§ 184 BAO
Tätigt ein erfahrener Gastwirt über einen längeren Zeitraum bei einem Großhandelsunternehmen neben verbuchten Rechnungseinkäufen zur selben Zeit, am selben Band und bei der selben Kasse nicht verbuchte Bareinkäufe über einschlägige Waren in haushaltsunüblicher Menge, dann bestehen keine Zweifel einerseits am Vorliegen der Schätzungsbefugnis und andererseits - unter Bedachtnahme auf die weiteren Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens - an der Hinterziehung von Abgaben. |
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Mündliche Verlängerung der Berufungsfrist |
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§ 245 BAO, § 85 BAO
Die bloß mündliche Vereinbarung einer Berufungsfristverlängerung ohne Schriftform, stellt kein rechts- wirksames mündliches Ansuchen um Erstreckung der Berufungsfrist dar. |
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Weiterführung von Rückstellungen für Dienstnehmeransprüche im Falle des Unternehmer- wechsels |
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§ 24 Abs. 1 EStG 1988
Auf Grund der Bestimmung des § 6 AVRAG besteht auch noch nach Übergabe eines Betriebes (hier im Wege einer Verpachtung) die Möglichkeit, dass der Übergeber für arbeitsrechtliche Ansprüche seiner früheren Dienstnehmer (die vor Übergang des Betriebes begründet wurden, aber erst danach anfallen) zur Leistung herangezogen wird. Selbst wenn der Übernehmer (Pächter) mit allen Rechten und Pflichten als neuer Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt, kann daher der Übergeber (Verpächter) einen entsprechenden Passivposten (Rückstellung) fortführen. |
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Unabhängiger Finanzsenat |
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http://ufs.bmf.gv.at/Aktuelles/UFSNewsletter/_start.htm |
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